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Steuern & Gebühren

Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A: 570 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B: 190 v.H.

Hebesatz Gewerbesteuer: 330 v. H.

Hundesteuer

1. Hund:                                35,00 EUR
2. Hund:                                60,00 EUR
3. Hund und weitere:       100,00 EUR
Kampfhunde:                    250,00 EUR
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen beim Markt Bissingen anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder ist er verendet, muss er wieder abgemeldet werden. Wird an dieser Stelle ein Ersatzhund angeschafft, teilen Sie dies bitte dem Steueramt mit.

Wassergebühren (zzgl. gesetzl. MwSt) (Bissingen, Buggenhofen, Kesselostheim, Stillnau, Unterbissingen mit Buch und Bergmühle)

Wassergebühr 2,30 EUR/m³
 
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 4 m³/h    144,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 10 m³/h    192,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler bis Q3 = 16 m³/h    264,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Zähler über Q3 = 16 m³/h    360,00 EUR/Jahr
Grundgebühr Verbundzähler bis 100 mm 1.092,00 EUR/Jahr

Abwassergebühren

Abwassergebühr in Bissingen mit allen Gemeindeteilen      2,75 EUR/m³

Grundgebühr Abwasser                                                            96,00 EUR/Jahr

Kontoverbindung für Wassergebühren:

Für alle weiteren Steuern und Gebühren:

Abwasserabgabe

Für die Bewohner der Ortsteile, die nicht an die Sammelkläranlage Bissingen angeschlossen sind, wird einmal jährlich eine Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro Person, erhoben. Stichtag für die Berechnung der Personenzahl, ist jeweils der 30.06. eines jeden Jahres.

Weitere Verwaltungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Behördenwegweiser

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