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Widerspruch

Hinweise zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Bissingen kann auch elektronisch eingelegt werden.

Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

 
Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Bissingen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet


markt@bissingen.de
 

Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeiten bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: