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Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Marktes Bissingen kann auch elektronisch eingelegt werden.
Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokumentes mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Bissingen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente. Die Adresse hierfür lautet
markt@bissingen.de
Sofern Sie unmittelbar Klage erheben möchten, entnehmen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Klagemöglichkeiten bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de)
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