Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung
In den Verordnungen kann insbesondere bestimmt werden, dass
Verstöße gegen ein solches Verbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Gegen Bußgeldbescheide kann im Wege des Einspruchs vorgegangen werden.
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