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a) Änderungsbeschluss
b) förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
c) Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Westfeld“ zu ändern. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Anlass ist ein konkretes Bauvorhaben für die Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage („betreutes Wohnen“) im Bereich der Parzelle P 37, Grundstück Fl.Nr. 248|15, Gemarkung Bissingen.
Die Parzelle P 37 befindet sich an der südlichen Zufahrt zum Baugebiet „Westfeld“. Ihre Lage ist aus folgendem Plan ersichtlich:
Im Zuge dieser Änderung werden außerdem für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Festsetzungen zu Stellplätzen sowie den Zufahrten angepasst.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 18.10.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Westfeld“ in Bissingen in der Fassung vom 18.10.2022, ausgearbeitet vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing. (FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, gebilligt.
Die Vorschriften des § 13 BauGB werden wie folgt angewandt:
1. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
2. Wegen der nicht genau feststellbaren betroffenen Öffentlichkeit wird die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung dient auch der Unterrichtung der Öffentlichkeit im Sinne des § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB.
3. Statt den betroffenen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben, wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
4. Von der Umweltprüfung (§ 2 (4) BauGB), vom Umweltbericht nach (§ 2a BauGB), von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Zum Zweck der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (2) BauGB liegt der Planentwurf in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Wegen der notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme der Unterlagen um telefonische Terminvereinbarung (Tel. 09084-9697-0).
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung des Planentwurfs. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorzubringen.
Gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner, Erster Bürgermeister
Bissingen, den 25.10.2022
Downloads:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat mit Beschluss vom 15.02.2022 den Bebauungsplan „Oberringingen Südost“ in der Fassung vom 15.02.2022 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist seit 07.07.2022 in Kraft.
Downloads:
Bebauungsplan „Kreuzfeld“, OT Stillnau
a) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, im Regelverfahren aufzustellen (Vorentwurf zur Satzung und weitere Unterlagen siehe unten bei Dokument/Dateiname).
Anlass der Aufstellung ist der Bedarf zur Erschließung von Wohnbauflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche am südwestlichen Rand des Ortsteils Stillnau (Grundstücke Fl. Nrn. 15/2 (Teilfläche), 35 (Teilfl.), 55/3 (Teilfl.), 55/17 (Teilfl.), 55/19 (Teilfl.), 173 (Teilfl.), 176 (Teilfl.), 177/1 (Teilfl.), 177/2, 180/1 (Teilfl.) sowie 183 (Teilfl.), jeweils Gemarkung Stillnau) und ist aus dem folgenden, nicht maßstäblichen, Lageplan ersichtlich:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Bissingen hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 den vom Büro blatter • burger, Ingo Blatter, Dipl.Ing.(FH) Architekt + Stadtplaner, 89423 Gundelfingen, und Dipl.Ing. Andreas Görgens, Landschaftsarchitekt, 89415 Lauingen, ausgearbeiteten Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuzfeld“ in Bissingen, OT Stillnau, in der Fassung vom 12.11.2024 gebilligt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 29.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025 anbei eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Planentwurf im Rathaus der Marktgemeinde Bissingen, Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen, Zimmer 5, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplans und die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Marktgemeinde Bissingen vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
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Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Stephan Herreiner
Erster Bürgermeister
Bissingen, den 19.11.2024
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